HOLIBU 24.05.2006 entfällt leider

Was geht wann und mit wem auf welchem Bach?

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HOLIBU 24.05.2006 entfällt leider

Beitragvon Sonntagsfahrer » 22. Mai 2006, 12:09

Hallo,
das offizielle Training am Mittwoch muß leider ausfallen.

Ich habe da nochmal eine Fortbildung Herz-Lungen-Wiederbelebung und zur Bedienung eines Defibrillators (AED).

Danke für Euer Verständnis
Oswald

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Beitragvon wsvb_admin » 22. Mai 2006, 12:22

Ähmm so gefährlich hatte ich HoliBu gar nicht in Erinnerung. Hältst du das nicht für etwas übertrieben?

:smt003

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Beitragvon bine-online » 22. Mai 2006, 12:48

Hi,

den Defi haben wir jetzt immer mit im Trockensack :smt003
Den muss man auch richtig bedienen können...

Gruß
Bine

der tom

Beitragvon der tom » 22. Mai 2006, 13:18

Hy,

ich dachte die neuen machen jetzt alles fast von alleine und geben nur Stromstöße ab, wenn die ein Herzkammerflimmern feststellen? Hatte mal irgendwo im TV gesehen, dass viele von diesen Geräten inzwschen sehr viel Intelligenz haben... Aber bin gespannt auf Oswalds bericht.

Cu,

Tom

P.s. Bloss nicht im Wasser anwenden ;) Es sei denn Du willst fischen...

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Beitragvon Sonntagsfahrer » 22. Mai 2006, 17:50

Hallo Tom,
dann mal her mit den Fragen...

Ich habe schon Anfang letztes Jahres einen solchen Kurs absolviert.
Jetzt habe ich die Gelegenheit kostenlos einen erweiterten Kurs zu belegen - die Chance wollte ich mir nicht entgehen lassen.

Ja diese Geräte lösen nur bei Herzkammerflimmern aus und messen vorher selbstständig ein EKG. Aber - Bedienen darf man solche Geräte nur nach Unterweisung in einem entsprechenden Kurs. Im Zweifel muß man das nach einem Einsatz nachweisen können.

Viele Grüße
Oswald

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nc

Beitragvon rabi » 23. Mai 2006, 13:08

wikipedia:
Public Access Defibrillator (PAD)

Um eine möglichst frühzeitige Defibrillation zu erreichen, werden zunehmend öffentlich erreichbare Defibrillatoren (public access defibrillators, PAD) eingesetzt, etwa in Einkaufszentren, Flughäfen, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Gebäuden. Bei diesen Geräten handelt es sich um halbautomatische Defibrillatoren, die den Anwender mit Sprachanweisungen durch die Defibrillation führen und teilweise auch Anweisungen zur eventuell nötigen kardiopulmonaren Reanimation geben.

Oftmals werden diese Geräte als "Vollautomaten" bezeichnet. Dies ist falsch und kann irreführend sein, weil bei den meisten Geräten letztlich der Anwender den elektrischen Impuls durch Knopfdruck freigeben muss.

Die Defibrillatoren sind nicht in der Lage, die eventuell notwendigen Herzkompressionen zu ersetzen. Meist sind die PAD an Informationsschaltern, in Portierlogen etc. untergebracht, damit sofort geschultes Personal zur Verfügung steht. Frei erreichbar angebrachte Defibrillatoren (vergleichbar zu Feuerlöschern) sind in der Regel mit einem Alarmsystem verbunden, um automatisch geschulte Helfer zu rufen und Diebstähle zu verhindern. Vor allem im amerikanischen Raum sind PAD schon sehr weit verbreitet, aber auch in Europa ist ein Trend zu PAD zu erkennen. In Deutschland sind PAD zum Beispiel in den Haltestellen der Münchner U-Bahn vorhanden. Die Björn Steiger Stiftung in Deutschland engagiert sich mit ihrer Aktion "Kampf dem Herztod" besonders, auch in Österreich werben viele Hilfsorganisationen, wie das Österreichische Rote Kreuz für die vermehrte Anschaffung und Installation von PAD.

http://zeus.zeit.de/text/zeit-wissen/20 ... atoren.xml
.....
Sicher ist: Wer einen AED einsetzt, obwohl er vergessen hat, wie die Herzdruckmassage geht, hilft immer noch mehr, als wenn er einfach nur herumsteht oder sich davonschleicht. »Man muss sich klar machen: Schlimmer wird die Situation nicht mehr. Ein Mensch mit Kammerflimmern ist schon so gut wie tot. Jede Hilfe zählt«, sagt Werner Schmidt, Leiter der Notfallambulanz am Frankfurter Flughafen.Rechtlich sind auch unerfahrene Helfer mit dem AED auf der sicheren Seite, wenn sie keinen groben Unfug damit anstellen.
....
5. Helfen ist erlaubt! Auch wenn die Bundesärztekammer vor Benutzung der Defibrillatoren einen Kurs fordert: Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie geben grünes Licht für jeden, der helfen will. »AED können durch Ersthelfer ohne juristische Probleme angewendet werden. Rechtswidrig bleibt die Handlung nur dann, wenn die helfende Person riskante, insbesondere grob sorgfaltswidrige Handlungen vornimmt«, heißt es dort. Das Gerät zeichnet den Verlauf des Einsatzes auf. Wenn ein Notarzt diese Dokumentation später abzeichnet, ist man ganz auf der sicheren Seite. Rechtlich belangt wird man auch dann nicht, wenn die Wiederbelebung misslingt. Eher wegen unterlassener Hilfeleistung. Ein Lernprogramm mit Videos zur Anwendung des AED steht im Internet unter www.aed-bayern.de

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Beitragvon Sonntagsfahrer » 23. Mai 2006, 15:09

Hallo Rabbi,
über die rechtliche Lage werde ich nach dem Kurs berichten.
Bei meiner letzten Unterweisung war die rechliche Situation noch nicht eindeutig und es gab wohl auch schon negative Urteile von Gerichten.

Es ist nur wünschenswert, daß die Bedienung solcher Geräte irgendwann zum "normalen" Erste Hilfe Kurs dazugehört.

Prinzipiell stimmt: immer Erste Hilfe leisten.

Zu dem Ablauf kann ich folgendes sagen:
Den Geräten liegt eine genaue Anleitung mit Bildern zur Reanimation bei. Zusätzlich sind sie mit einem Lautsprecher ausgestattet und geben darüber genaue Anweisungen was zu machen ist Pulskontrolle, Beatmung etc. ...).
Öffentliche Geräte sind häufig mit einem Handy gekoppelt. Das Heißt, sobald der Defi aus der Halterung genommen wird - wird gleichzeitig, automatisiert ein Notruf ausgelöst! Dies erleichtert vor allem die Erste Hilfe im Ausland. (So sind auch die Defis in der Ardeche Schlucht angebracht.)
Damit der Defi ein EKG messen kann, müssen die Elektroden auf den Oberkörper aufgeklebt werden (Männerbrust evtl. vorher rasieren.). Es gibt auch geräte mit einer großen Elektroden-Folie in Z-Form. Damit sitzen die Elektroden automatisch richtig. Dann wird ein EKG gemessen - nur bei vorliegendem Kammerflimmern löst das Gerät dann aus. Das heißt, wenn normaler Herzschlag vorhanden ist, kann man keinen Stromstoß auslösen!! Insofern kann man nichts falsch machen. Bei wieder eintretendem Herzschlag gibt die Stimme des Defis dann weitere Anweisung...

Öffentliche Defis gibt es, zum Glück, nicht nur in Bayern. Hier ist der im CentroO bekannt, aber auch in vielen Rathäusern oder Stadthallen hängen sie. Wenn man das grüne Piktogramm mit dem Elektroblitz in dem Herz kennt sieht man sie relativ häufig.

Gruß
Oswald

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Beitragvon Sonntagsfahrer » 24. Mai 2006, 18:10

Hallo,
die rechtliche Lage ist immer noch nicht ganz eindeutig.

Wenn Interesse besteht kann ich den Defi mal mit ins Bootshaus bringen und erklären. Dieses Modell hat keinen Schulungsmodus!

Eine Unterweisung im Sinne des Medizinischen Produktgesetzes ist dies nicht!!
Was das heißt und was man darf kann ich dann erklären.

Die Erste-Hilfe-Anleitungen werden momentan überarbeitet und es wird für nächstes Jahr mit einer neuen europaweiten Regelung gerechnet.

Also, wenn Interesse besteht bitte melden.

Viele Grüße
Oswald


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